Update Abmahnung Order Online USA Inc.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Order Online USA Inc.  wegen angeblich fehlenden Angaben von wesentlichen Merkmalen in der Produktbeschreibung und Verstoßes gegen die Button-Lösung vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Order Online USA Inc.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe von wesentlichen Produktmerkmalen wie Größe, Maße, Gewicht, Material und Produktfarbe
    • angeblicher Verstoß gegen die sogenannte Button-Lösung durch die Formulierung “Jetzt bestellen”
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

 

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht:  Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

Fazit

Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.

 

weiterführende Links

 

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