Abmahnungs-Hotline

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Abmahnung Klaus Lohmann
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Abmahnung Joachim Knobloch

Abmahnung Klaus Lohmann

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung von Herrn Klaus Lohmann vor, in der einem eBay-Händler mehrfach angebliche Wettbewerbsverstöße vorgeworfen werden.

  1. So wurde im Rahmen der Widerrufsbelehrung insbesondere bemängelt
    1. dass nicht darüber informiert wird, dass die gesetzliche Frist zur Ausübung des Widerrufs- bzw. Rückgaberechtes nicht vor Erhalt der Belehrung in Textform und der Ware beginnt,
    2. dass die Kosten der Rücksendung der Widerrufsware dem Verbraucher auferlegt werden, ohne dass diesem die Kostenübernahme vertraglich auferlegt wurde,
    3. dass nicht auf eine bestehende Wertersatzpflicht des Käufers hingewiesen wird, die eine Verschlechterung der Sache durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ausnimmt,
    4. und dass die Ausübung des Rechtes auf Wertsersatz für veränderte Waren, die vom Kunden entsiegelt wurden, ausgeschlossen wird.
  2. Verstöße gegen die Preisangabenverordnung wurden dem Händler vorgeworfen, weil er mit Preisen geworben hat
    1. ohne dabei die anfallenden Versandkosten für das gesamte Versandgebiet anzugeben,
    2. ohne anzugeben, dass der zu zahlende Preis die gesetzliche Mehrwertsteuer enthält,
    3. und dabei dem Preis zu Wettbewerbszwecken ein höherer Preis gegenübergestellt wird, der als „Ladenpreis“ bezeichnet wird.

In allen Fällen liegen angeblich wettbewerbsrechtlich relevante Verstöße vor.

Hinweis

Ob von Herrn Klaus Lohmann noch weitere Abmahnungen im Umlauf sind, entzieht sich unserer Kenntnis. Abmahnungen wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und Verstößen gegen die Preisangabenverordnung sind aber immer ein heißes Eisen. Die IT-Recht Kanzlei hat darüber mehrfach in Beiträgen berichtet. Jeder Händler  sollte diesbezüglich besonders achtsam sein.

Abmahnung Joachim Knobloch

Der IT-Recht Kanzlei liegen Abmahnungen des Händlers Joachim Knobloch vor, in der angebliche Verstöße gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten gerügt werden.

Den abgemahnten Online-Händlern wird vorgeworfen, dass sie Waschvollautomaten angeboten hätten, ohne dabei die Geräuschemissionen der Maschinen anzugeben. Hierzu seien sie jedoch nach §§ 3, 5 ENVKV i.V.m. Ziffer 3 und Spalte 4 der Tabelle 1 der Anlage zu ENVKV i.V.m. dem Anhang II der RL 95/12/EG verpflichtet gewesen.

Hinweise
Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen dieses Anbieters in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
Wie kennzeichnet man Weisse Ware richtig? Es sind eine Vielzahl von EG-Richtlinien zu beachten, die insbesondere die Kennzeichnungs- und Informationspflicht der Lieferanten und Händler regelt. Dabei gelten für einzelne Gerätearten unterschiedliche Durchführungsrichtlinien, die wiederum teilweise durch weitere Richtlinien abgeändert oder ergänzt, nicht aber komplett ersetzt worden sind. Dadurch ist ein komplexes Regelungssystem entstanden, das einerseits schwer zu durchschauen ist, aber andererseits unbedingt vom Händler beachtet werden muss, wenn er seine Geräte legal verkaufen möchte. Die IT-Recht Kanzlei hat sich durch den Dschungel der einschlägigen Rechtsnormen gekämpft und gibt hier einen Überblick über Umfang und Inhalt der einzelnen einzuhaltenden Pflichten – insbesondere für den Verkauf von Haushaltsgeräten im Internet.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.