Abmahnung Thomas Russer: Widerrufsbelehrung und Rücksendekosten
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte
- Abmahner: Thomas Russer
- Begründung:
- angeblich fehlerhafte Angaben in der Belehrung zum Widerrufsrecht
- angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 7.500 Euro