Abmahnung RGF Productions Limited “Extreme Pervers Nr. 1”

Derr IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma RGF Productions Limited wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

 

Überblick und Inhalt:

 

  • Abmahner: RGF Productions Ltd
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Extreme Pervers Nr. 1 – 18 Jahre und schon so verdorben (Junge Mädchen gefeselt und benutzt)“
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

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