Update Abmahnung RH Versand, Ramona Hänisch

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma RH Versand, Ramona Hänisch , wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Michael Hummel Rechtsanwalt

Abmahner: RH Versand, Ramona Hänisch
Begründung:

angeblich fehlende Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Endpreis

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 10.000 €,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.

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Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
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