Abmahnung Richard Aumann & Co

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Firma Richard Aumann & Co wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich mehreren fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Richard Aumann & Co
  2. Begründung: angeblich mehrere fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  5. Handelsplattform: Online-Shop
  6. Gegenstandswert: 15.000 Euro

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