Abmahnung sobeos GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma sobeos GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Dres. Ulmschneider & Kollegen

Abmahner: sobeos GmbH
Begründung:

angeblich fehlende Angaben nach dem Textilkennzeichnungsgesetz beim Vertrieb von gefütterten Schuhen.

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 25.000 €

Wissenswert – Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung
Je nach Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren:

Unterlassungserklärung unterschreiben zurückschicken und die Rechnung bezahlen

Ohne Weiteres können Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung so unterschreiben und zurücksenden, wie Sie sie erhalten haben. Allerdings besteht hierbei die Gefahr, dass Sie eine zu weit formulierte Unterlassungserklärung abgeben, ferner versprechen Sie bei Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung einen fixen Vertragsstrafebetrag, dies kann sich in Zukunft bei Verwirkung einer Vertragsstrafe ruinös auswirken.

Formulierungen anpassen

Falls Ihnen die Formulierungen nicht passen, so können Sie die Erklärung eigenständig modifizieren oder eine eigene Fassung erstellen und diese abgeben. Achten Sie aber darauf, dass der Anspruch nicht zu sehr eingeschränkt wird, da der Abmahner sonst berechtigte Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Unterlassungserklärung haben könnte. Hierauf hin könnte eine gerichtliche Auseinandersetzung folgen.

Abmahnung zurückweisen

Wenn die Abmahnung nicht berechtigt ist, so weisen Sie diese zurück (etwa weil Sie den vorgeworfenen Rechtsverstoß überhaupt nicht begangen haben, der Abmahnende gar nicht anspruchsberechtigt ist oder Ihr Verhalten entgegen den Ausführungen in der Abmahnung keinen Rechtsverstoß darstellt).

Fristverlängerung beantragen

Falls die Frist unangemessen kurz ist, beantragen Sie beim Abmahnenden eine Fristverlängerung.

Verhandeln:

Wenn Unklarheiten bestehen, so können Sie selbstverständlich mit dem Abmahnenden in Verhandlungen treten.
Probleme und Fragen ?  Wenden Sie sich an ausgewiesene Experten in dem Bereich. Falls Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen möchten, so achten Sie darauf, dass diese für das jeweilige Rechtsgebiet besonders fachkundig sind. 

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Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

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