Update Abmahnung Firma Stecker Kabel Adapter UG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG, wegen angeblichem Verstoß gegen das Markenrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich nicht autorisiertem Vertrieb.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Sandhage

Abmahner: Stecker Kabel Adapter UG
Begründung:

angeblich nicht autorisierter Vertrieb von Produkten der Marke “Flytouch”

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 50.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

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