Update Abmahnung Stiefelparadies GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Stiefelparadies GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Stiefelparadies GmbH
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff “Leder”

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher) 

Gegenstandswert: 20.000 €

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht:  Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

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