Update Abmahnung Swarovski AG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Swarovski AG wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Swarovski AG
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke “Swarovski” bzw. “Swarovski-Elements”

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Internet-Plattform: eBay
Gegenstandswert: 100.000 Euro

 

Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung der Firma Swarovski AG beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden. 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

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Fax: 089 / 130 1433-60
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