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Abmahnung Rehaforum Medical GmbH
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Update Abmahnung Beauty4you S.L.
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Achtung: Abmahnrisiko für Amazon-Marketplace-Händler

Abmahnung Rehaforum Medical GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Rehaforum Medical GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblichen Markenrechtsverletzung und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Uexküll & Stolberg

Abmahner: Rehaforum Medical GmbH
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung (Nutzung des Produktbildes einer Marke, wobei das gelieferte Produkt nicht mit dem Bild übereinstimmt, dadurch auch Wettbewerbsrechtsverletzung wegen Irreführung)

Rechtlicher Bezug: Markenrecht &Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 50.000 €

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Update Abmahnung Beauty4you S.L.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Beauty4you S.L. wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß gegen die EnVKV.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Dr. Fuchs Schönigt Partner Rechtsanwälte

Abmahner: Beauty4you S.L.
Begründung:

angeblich unerlabute Nutzung eines Produktbildes

Rechtlicher Bezug: Urhebersrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

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Achtung: Abmahnrisiko für Amazon-Marketplace-Händler

Wie die IT-Recht Kanzlei bereits berichtete, wurde kürzlich ein Händler, der über die Internethandelsplattform Amazon Marketplace Waren zum Verkauf anbot und dabei das Produktbild eines ebenfalls bei Amazon Marketplace registrierten Mitbewerbers nutzte, vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen einer Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung verurteilt.

Dies scheint auf den ersten Blick nicht ungewöhnlich zu sein. Sollte es sich doch inzwischen auch unter Nichtjuristen weitgehend herumgesprochen haben, dass Lichtbilder bzw. Lichtbildwerke urheberrechtlichen Schutz genießen und grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers für eigene gewerbliche Zwecke genutzt werden dürfen. So ist es bei Internethandelsplattformen wie etwa eBay oder Yatego auch üblich, dass die dort anbietenden Händler ihre Produktbeschreibungen samt der entsprechenden Produktbilder selbst und eigenverantwortlich erstellen und einstellen müssen.

Amazon sieht für Marketplace-Händler derzeit jedoch eine andere Praxis zum Einstellen von Angeboten vor:

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.