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Abmahnung Heine Apotheke, Carola Gonzalez: Grundpreisangabe bei Sexualhygieneprodukten

Abmahnung Heine Apotheke, Carola Gonzalez: Grundpreisangabe bei Sexualhygieneprodukten

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Heine Apotheke Blankenese, Inhaberin Carola Gonzalez wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Begründet wird diese mit angeblich fehlender Angabe des Grundpreises.

 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Heine Apotheke Blankenese, Carola Gonzalez
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Gleitmitteln nach Volumen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.