Update Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unerlaubter Verwertung geschützter Werke.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Waldorf Frommer

Abmahner: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Begründung:

angeblich unerlaubte Verwertung des Filmwerkes: “Beastly”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing / Tauschbörse

 

 Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung der Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?  

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
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