Abmahnung funtronixx Video Games, Thomas Hartmann

Der IT-Recht Kanzlei München liegt noch eine Abmahnung der Firma funtronixx Video Games, Thomas Hartmann wegen angeblicher Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlenden Altersprüfung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: funtronixx Video Games, Thomas Hartmann
Begründung:

angeblich fehlende Altersverifizierung beim Vertrieb des Video Games „PS 3 Syndicate“

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 Euro,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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