Abmahnung Thomas Russer

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben im Rahmen der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Thomas Russer
  2. Begründung: angeblich keine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: ebay
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  6. Gegenstandswert: 15.000 Euro

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