Abmahnung der Universal Music GmbH “Sorry For Party Rocking”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Universal Music GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unerlaubter Verwertung geschützter Werke.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte

Abmahner: Universal Music GmbH
Begründung:

angeblich unerlaubte Verwertung des Musikwerkes: “Sorry for Party Rocking” der Künstlergruppe LFMAO

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing / Tauschbörse

 Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung der Firma Universal Music GmbH beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

 

weiterführende Links

Ihre Abmahnungfür die Abmahnung-Sammelstelle ?

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.