Abmahnung Urban Mobility Germany „Segway“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Urban Mobility Germany Auth. Segway Distributor GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Flisek Galla Rechtsanwälte

Abmahner: Urban Mobility Germany Auth. Segway Distributor GmbH
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke “Segway”

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher) 

Gegenstandswert: 120.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht:  Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

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