Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb “Erfüllungsort”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
Begründung:

angeblich unzureichende Angaben zum Fristbeginn
angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
angeblich unzureichende Angaben zur Mängelrüge
angeblich fehlerhafte Angaben zum Gerichtsstand und dem Erfüllungsort

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Internetshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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