Abmahnung Verbraucherschutzverein: Unterschiedliche Widerrufsbelehrungen

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • angebliche Verwendung von 2 unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen
    • angebliche Auferlegung der kaufmännischen Rügepflicht an den Verbraucher
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

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