Update Abmahnung Verein pro Verbraucherschutz e.V.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Vereins pro Verbraucherschutz e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblicher Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Verein pro Verbraucherschutz e.V.
  2. Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Aussage ”FCKW-frei”.
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: Online-Shop
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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