Update Abmahnung Verein pro Verbraucherschutz e.V.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung des Vereins pro Verbraucherschutz e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblicher Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Verein pro Verbraucherschutz e.V.
  2. Begründung: angebliche Werbung mit Selbstverständlichkeiten (”…FCKW-frei…”)
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: Online-Shop
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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