Abmahnung VSM Deutschland GmbH: Fehlende Grundpreisangabe bei Ölen

Die  Firma VSM Deutschland GmbH hat einen ebay-Händler wegen  angeblich fehlender Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Ölen abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: VSM Deutschland GmbH
  • Begründung: angeblich fehlende Grundpreisangabe und damit Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 7.500 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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