Abmahnung Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Warenzeichenverbandes Edelstahl Rostfrei e.V. wegen angeblicher Markenrechtsverletzung vor.

 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V.
  • Begründung: angebliche Markenrechtsverletzung an der europäischen Bildmarke „Rostfrei“
  • Rechtlicher Bezug: Markenrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

  

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

  

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