Update Abmahnung Wettbewerbszentrale (Büro Stuttgart)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblicher  Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Wettbewerbszentrale
  2. Begründung: angeblichWerbung mit Selbstverständlichkeiten („FCKW-frei“)
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: eBay
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Kontakt

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.