Abmahnung Wolfgang Embacher Filmproduktion

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Wolfgang Embacher wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Wolfgang Embacher
Begründung:

angebliche Urheberrechtsverletzung an einem Pornofilm durch Filesharing

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing, Tauschbörse

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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