Abmahnung Zadabra GmbH: Carbonstahl

Die Zadabra GmbH hat einen Online-Händler wegen angeblich irreführender Werbung mit der Bezeichnung „Carbonstahl“ abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Zadabra GmbH
  • Begründung:
    • wettbewerbswidrige Werbung mit der Bezeichnung Carbonstahl (Materialbeschaffenheit eines Messers der Serie „Easy Cut“ der Marke Zassenhaus)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Internetshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 12.500 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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