Abmahnung Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e.V. wegen angeblich fehlender Pflichtangaben vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e.V.
Begründung:

angeblich fehlende Pflichtangaben nach Pkw-EnVKV

– Kraftstoffverbrauch

– CO2-Emmissionen

angeblich fehlende Angaben zur Identität des Unternehmens

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
„Handels“-Plattform: Printmedium (Wochenblatt/Fahrzeugmarkt)
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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