Abmahnung IDO-Verband: Fristbeginn, Auslandsversandkosten und Angaben zur Garantie

Ein ebay-Händler wurde vom IDO-Verband wegen mehrerer angeblich wettbewerbswidriger Angaben zu den Transportkosten, dem Widerruf und der Garantie abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlerhafte Angaben zum Widerruf
    • unlautere Angaben zu den Rücksendekosten
    • fehlerhafte Angaben zur Garantie
    • wettbewerbswidrige Angaben zu den Auslandsversandkosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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