Archiv -9. Mai 2014

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Links der Woche: Snapchat, Samsung Patent, RTL-Group´s Onlinewerbung, Gratis-Rezept-Apps & Vorratsdatenspeicherung
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Online-Widerrufsfunktion: Anleitung und Muster
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Abmahnung IDO-Verband: Fristbeginn, Auslandsversandkosten und Angaben zur Garantie
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Ebay Abmahnung: Rücksendekosten, Fristbeginn und Garantieangaben
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Abmahnung Daymen US: Verstoß gegen Geschmacksmusterrechte
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Abmahnung ebay: Verstoß gegen Patent- und Designrecht
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Handlungsanleitung: Angabe von Lieferzeiten im Online-Shop nach der ab dem 13.06.2014 gültigen Rechtslage

Links der Woche: Snapchat, Samsung Patent, RTL-Group´s Onlinewerbung, Gratis-Rezept-Apps & Vorratsdatenspeicherung

Gratis-Rezept Apps sammeln Daten, RTL wächst mit Onlinewerbung, Samsung Patent teilweise nichtig und Snapchat muss nachbessern.

Hört sich nach einem wilden Durcheinander an, sind aber einfach unsere Links der Woche 😉 .

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 19  (05.05. – 09.05.2014):  

  • 🙂 Snapchat: Muss Datenschutz und Sicherheit verbessernmehr…
  • 😐 Samsung vs. Apple: Bundespatentgericht erklärt Samsung-Patent teilweise für nichtig, mehr…
  • 😉 RTL-Group: Mit starkem Wachstum bei Onlinewerbung, mehr…
  • 🙁 Verbraucherschützer: Gratis-Rezept-Apps sammeln gerne Daten, mehr…
  • 😐 Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission zieht Klage gegen Deutschland zurückmehr…
  • 🙂 Amazon: Schaltet WorkSpaces in Europa freimehr…

 

Online-Widerrufsfunktion: Anleitung und Muster

Zum 13.06.2014 treten die neuen Vorschriften zum Widerrufsrecht des Verbrauchers im Fernabsatz in Kraft und ändern abermals die Rechtslage.

Neben der Pflicht zur Bereitstellung eines Musterwiderrufsformulars gibt das Gesetz Online-Händlern ausdrücklich die Möglichkeit, einen elektronischen Widerruf anzubieten. Für diesen sind aber wiederum spezifische gesetzliche Auflagen zu beachten.

Die IT-Recht-Kanzlei hat eine eigene Website eingerichtet, die eine Handlungsanleitung zur Bereitstellung des Online-Widerrufs mit Berücksichtigung aller Besonderheiten beinhaltet und zugleich ein vollständiges Muster einer derartigen Funktion zur Verfügung stellt.

Zu finden ist diese unter https://www.widerrufsbelehrung-2014.de/muster-widerrufsformular .

Abmahnung IDO-Verband: Fristbeginn, Auslandsversandkosten und Angaben zur Garantie

Ein ebay-Händler wurde vom IDO-Verband wegen mehrerer angeblich wettbewerbswidriger Angaben zu den Transportkosten, dem Widerruf und der Garantie abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlerhafte Angaben zum Widerruf
    • unlautere Angaben zu den Rücksendekosten
    • fehlerhafte Angaben zur Garantie
    • wettbewerbswidrige Angaben zu den Auslandsversandkosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Ebay Abmahnung: Rücksendekosten, Fristbeginn und Garantieangaben

Ein Ebay-Händler hat wegen angeblich falscher Angaben zu den Rücksendekosten, dem Fristbeginn des Widerrufs und den Angaben zur Garantie eine Abmahnung erhalten.

Der Händler verhalte sich somit in mehreren Punkten unlauter und wettbewerbswidrig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Daymen US: Verstoß gegen Geschmacksmusterrechte

Die Firma DayMen US hat einen Onlinehändler wegen einem angeblichen Verstoß gegen Patentrechte abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Allen & Overy LLP
  • Abmahner: DayMen US
  • Begründung: Verstoß gegen Geschmacksmusterrechte durch den Verkauf ähnlicher Kamerastative (gorillapod)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, Markenrecht
  • Handels-Plattform: ebay,Amazon, Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 300.000 Euro

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Abmahnung ebay: Verstoß gegen Patent- und Designrecht

Ein Online-Händler, der seine Produkte über ebay, Amazon und einen eigenen Webshop vertreibt wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen Geschmacksmusterrechte abgemahnt.

Der Händler vertreibe Kamerastative, die gegen das Patentrecht verstoßen..

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Handlungsanleitung: Angabe von Lieferzeiten im Online-Shop nach der ab dem 13.06.2014 gültigen Rechtslage

Die aktuelle Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei bezieht sich auf die Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop nach der ab dem 13.06.2014 gültigen Rechtslage. Sie soll Ihnen dabei behilflich sein, die im Hinblick auf die Angabe der Lieferzeit ab dem 13.06.2014 geltenden Anforderungen praktisch umzusetzen. Wir haben uns dabei an das Prinzip des sichersten Weges gehalten. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich in der Praxis später auch andere Darstellungen durchsetzen werden. Auch erhebt diese Handlungsanleitung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da in der Praxis auch Fälle denkbar sind, die von dieser Handlungsanleitung nicht erfasst werden.

Rechtlicher Hintergrund

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung am 13.06.2014 tritt in Deutschland auch ein neuer Art. 246a § 1 Nr. 7 EGBGB  in Kraft, wonach der Unternehmer über den Termin zu informieren hat, bis zu dem er die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss.

Danach muss der Unternehmer den Verbraucher künftig über Dauer, Beginn und Ablauf der Lieferfrist informieren, innerhalb welcher der Verbraucher in jedem Fall mit dem Zugang der Ware rechnen kann. Einschränkende Zusätze bei der Lieferzeit wie etwa „ca.“, „voraussichtlich“ oder „in der Regel“ werden dann nicht mehr zulässig sein, was für die beiden letztgenannten Beispiele nach herrschender Meinung aber auch heute schon gilt.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.