Archiv -10. Mai 2010

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Update Abmahnung Shac GmbH
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Update Abmahnung Thomas Russer
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Abmahnung Firma Ecomar – Marketing und Vertrieb

Update Abmahnung Shac GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt erneut eine Abmahnung der Firma Shac GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben im Rahmen der Garantieangaben.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Shac GmbH
  2. Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben zur Garantie (fehlende Ausgestaltung der Garantieabwicklung)
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: ebay
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  6. Gegenstandswert: 10.000 Euro

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Update Abmahnung Thomas Russer

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben im Rahmen der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Thomas Russer
  2. Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung
    1. hinsichtlich der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
    2. hinsichtlich der Rückssendekosten
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: ebay
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  6. Gegenstandswert: 5.000 Euro

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Abmahnung Firma Ecomar – Marketing und Vertrieb

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Firma Ecomar – Marketing und Vertrieb wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhafter Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Ecomar – Marketing und Vertrieb
  2. Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    1. hinsichtlich der Rücksendekosten
    2. hinsichtlich der Rücksendung in Originalverpackung
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: ebay
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  6. Gegenstandswert: 5.000 Euro

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.