Archiv -8. Juli 2010

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Update Abmahnung Hartmut Glass

Update Abmahnung Hartmut Glass

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Hartmut Glass wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit der angeblich fehlerhaften Verwendung einer “alten” Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Hartmut Glass
  2. Begründung: angeblich Verwendung einer veralteten bzw. nicht mehr gesetzeskonformen Widerrufsbelehrung
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: ebay
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  6. Gegenstandswert: 25.000 Euro

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