Archiv -22. Juli 2010

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Abmahnung Sony Deutschland GmbH
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Update Abmahnung Michael Brand
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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb. e.V.
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Update Abmahnung Dietmar Geißler

Abmahnung Sony Deutschland GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Firma Sony Deutschland GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlenden Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Sony Deutschland GmbH
  2. Begründung: angeblich irreführende Werbung (Werbung mit falscher unverbindlicher Preisempfehlung)
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Internet-Plattform: eBay
  5. Gegenstandswert: 50.000 Euro

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Update Abmahnung Michael Brand

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Michael Brand wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlenden Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Michael Brand
  2. Begründung: angeblich fehlende Widerrufsbelehrung
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Internet-Plattform: eBay
  5. Gegenstandswert: 15.000 Euro

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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb. e.V.

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb. e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich irreführenden Werbung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb. e.V.
  2. Begründung: angeblich irreführende Werbung („Pulsierende Magnetfeldtherapie gegen Arthrose und Rheuma“)
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: Online-Shop
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Update Abmahnung Dietmar Geißler

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt erneut eine weitere Abmahnung des Herrn Dietmar Geißler wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Dietmar Geißler
  2. Begründung:
    1. angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    2. angeblich fehlerhafte bzw. unvollständige Preisangaben
    3. angebliche Werbung mit Selbstverständlichkeiten
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: ebay
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  6. Gegenstandswert: 10.000 Euro

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.