Archiv -21. September 2012

1
Links der Woche: Apples Ohrhöhrer, Meldegesetz im Ausschuss, Zuckerberg stürzt ab
2
Streit um „Biomineralwasser“: Bundesgerichtshof entscheidet
3
Abmahnung Sony Music “Hooverphonic – The Night Before”

Links der Woche: Apples Ohrhöhrer, Meldegesetz im Ausschuss, Zuckerberg stürzt ab

 

Wie immer vor dem Wochenende, auch heute unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 38 (17.09. – 21.09.2012):

🙂 Angehört: Apples neu geformte Ohrhörer, mehr dazu…

😐 Bundesrat: Schickt Meldegesetz in Vermittlungsausschuss, mehr dazu…

🙁 IT-Großprojekt: Schweizer Finanzverwaltung gescheitert, mehr dazu…

😐 Facebook-Börsengang: Lässt Zuckerberg in Reichen-Liste abstürzen, mehr dazu…

🙂 Innenminister: Nehmen Neonazidatei in Betrieb, mehr dazu…

😐 Rechteinhaber: Geben Justizministerin einen Korb, mehr dazu…

Streit um „Biomineralwasser“: Bundesgerichtshof entscheidet

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hält die Verwendung der Bezeichnung „Biomineralwasser“ nicht für irreführend.

Der Beklagte bietet ein natürliches Mineralwasser an. Dieses Wasser bezeichnet und bewirbt er als „Biomineralwasser“. Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, hält dies für irreführend. Sie meint, der Verkehr verbinde mit „Biomineralwasser“ Qualitätsmerkmale, die für ein natürliches Mineralwasser bereits gesetzlich vorgeschrieben und daher selbstverständlich seien. 

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat der von der Zentrale erhobenen Unterlassungsklage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Klage hinsichtlich der beanstandeten Verwendung des Begriffs „Biomineralwasser“ abgewiesen. 

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung Sony Music “Hooverphonic – The Night Before”

Die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt wegen Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Hooverphonic – The Night Before”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.