Archiv -14. November 2013

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Abmahnung Achmed Chaer: Herstellergarantie
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Abmahnung eBay: Herstellergarantie 1 Jahr
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Whitepaper: Neues Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung 2014

Abmahnung Achmed Chaer: Herstellergarantie

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Achmed Chaer wegen angeblich unzureichender Angaben zur Ausgestaltung einer Herstellergarantie vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Achmed Chaer
  • Begründung: angeblich ungenügende Garantieangaben (“Herstellergarantie: 1 Jahr”)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

Mehr erfahren

Abmahnung eBay: Herstellergarantie 1 Jahr

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich unzureichender Angaben zur Garantie abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unzureichenden und damit unlautere Angaben zu den Garantiebedingungen

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Whitepaper: Neues Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung 2014

Ab dem 13.06.2014 beginnt für Online-Händler wieder einmal eine neue Zeitrechnung, denn ab diesem Tag gelten die neuen Vorschriften des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie.

Auch das Widerrufsrecht und die dazugehörige Widerrufsbelehrung erfahren in diesem Zuge grundlegende Änderungen! Große Probleme bereitet die unausgegorene Muster-Widerrufsbelehrung des Gesetzesgebers, welche den Online-Händler vor eine Vielzahl von Herausforderungen stellt.

Das White Paper der IT-Recht Kanzlei und TÜV Süd s@fer-shopping stellt die gesetzlichen Änderungen vor, greit die Problemstellungen auf und versucht Lösungsansätze und Praxistipps zu geben. Wenn Sie sich bislang noch nicht mit den Änderungen zum Widerrufsrecht und der Widerrufsbelehrung beschäftigt haben, sollten Sie spätestens jetzt damit anfangen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.