Archiv -21. November 2013

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Achtung Wortwahl: AGB-Bestätigungstexte im Online-Shop
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: 5 Jahre Garantie
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Abmahnung Sanitaer-Versand Ltd.: Garantiebedingungen
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Abmahnung ebay: Fehlende Garantiebedingungen
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Abmahnung eBay: 5 Jahre Garantie

Achtung Wortwahl: AGB-Bestätigungstexte im Online-Shop

In vielen Online-Shops finden sich im Bestellablauf Bestätigungstexte wie „Ich habe die AGB gelesen und zur Kenntnis genommen“ oder „Hiermit bestätige ich, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und akzeptiere diese“. Häufig finden sich solche Texte im Zusammenhang mit einer Checkbox, die vom Kunden per Mausklick aktiviert werden muss, damit er den Bestellprozess fortsetzen kann. Was zunächst wie eine sinnvolle Beweiserleichterung für den Betreiber des Online-Shops aussieht könnte sich bei näherer Betrachtung jedoch als rechtliches Risiko für diesen herausstellen.

 

 

Bestätigungstexte wie in den oben zitierten Beispielen, die vom Unternehmer für eine Vielzahl von Vertragsschlüssen vorformuliert sind dürften rechtlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der §§ 305 ff. BGB einzuordnen sein. Gerade AGB, die gegenüber Verbrauchern zum Einsatz kommen, unterliegen jedoch einer strengen gesetzlichen Wirksamkeitskontrolle. In Bezug auf die vorgenannten Bestätigungstexte ist insbesondere das Klauselverbot des § 309 Ziff. 12 b) BGB problematisch. Danach ist eine Bestimmung unzulässig, durch die der Verwender die Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteils ändert, insbesondere indem er

a) diesem die Beweislast für Umstände auferlegt, die im Verantwortungsbereich des Verwenders liegen, oder

b) den anderen Vertragsteil bestimmte Tatsachen bestätigen lässt.

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: 5 Jahre Garantie

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich unvollständiger Angaben zur Garantie – bedingt durch die Formulierung „5 Jahre Garantie“ – vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich nicht ausreichende Angaben zur Garantie (-abwicklung) „5 Jahre Garantie“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Sanitaer-Versand Ltd.: Garantiebedingungen

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Sanitaer-Versand Ltd wegen angeblich fehlender Angaben der Garantiebedingungen vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Sanitaer-Versand Ltd
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe der Garantiebedingungen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: Fehlende Garantiebedingungen

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlenden Angaben der Garantiebedingungen abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe der Garantieb3edingungen

 

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung eBay: 5 Jahre Garantie

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlerhafter Angaben zur Ausgestaltung der Garantie abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unvollständige Angaben zur Garantie („5 Jahre Garantie“)

 

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