Archiv -23. Januar 2014

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FAQ der IT-Recht Kanzlei zum Markenrecht
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Abmahnung IDO Verband: Fristbeginn des Widerrufs
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Abmahnung Thomas Russer: Dauer der Widerrufsfrist
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Abmahnung ebay: Fristbeginn des Widerrufs
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Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben in der Widerrufsbelehrung
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Darstellung in AGB: Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien im Online-Handel

FAQ der IT-Recht Kanzlei zum Markenrecht

Schöne neue Markenwelt – die Bedeutung von Marken  im wirtschaftlichen Verkehr nimmt stetig zu. Das zeigen nicht zuletzt die wachsenden Marken-Anmeldezahlen bei den Markenämtern. Zeit ,um sich mit den gängigsten Fragen rund um das Markenrecht zu beschäftigen.

 

1. Was ist eine Marke?
Unter einer Marke versteht man ein Kennzeichnungsmittel für Produkte und Dienstleistungen. Es muss geeignet sein, die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (die so genannte Herkunfts- und Unterscheidungsfunktion). Auf diese Weise kann der Verbraucher die Produkte und Dienstleistungen einem Unternehmen zuordnen, weiß, wessen Produkte er kauft und konsumiert und kann sie von Konkurrenzangeboten unterscheiden.

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Abmahnung IDO Verband: Fristbeginn des Widerrufs

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands wegen angeblich fehlerhaften Angaben zum Fristbeginn vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben zur Widerrufsfrist (hier: Fristbeginn)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Thomas Russer: Dauer der Widerrufsfrist

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblich unzulässiger Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist und zum Fristbeginn vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte
  • Abmahner: Thomas Russer
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte, weil widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist (1 Monat und 14 Tage)
    • angeblich fehlerhafte Angaben zum Fristbeginn
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 7.500 Euro

 

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Abmahnung ebay: Fristbeginn des Widerrufs

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • Widerrufsfrist: Fristbeginn des Widerrufs

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben in der Widerrufsbelehrung

Ein Online-Händler, der über ebay Freizeit- & Fitness-Bekleidung verkauft wurde wegen angeblich widersprüchlichen Angaben in der Widerrufsbelehrung abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • die Angabe, dass die Widerrufsfrist 1 Monat und an anderer Stelle, dass sie 14 Tage beträgt.

 

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Darstellung in AGB: Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien im Online-Handel

Vertreiber von Batterien müssen Ihre Kunden auf die Möglichkeiten zur Entsorgung von Altbatterien hinweisen und dabei einige gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Bei vielen Online-Händlern findet man einen entsprechenden Hinweis lediglich in den AGB, die auf der Webseite des Händlers hinterlegt sind. Doch genügt eine solche Darstellung den gesetzlichen Anforderungen?

 

Vertreiber haben ihre Kunden nach § 18 Batteriegesetz durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln darauf hinzuweisen,

  • dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können,
  • dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist und
  • welche Bedeutung das Symbol nach § 17 Absatz 1 und die Zeichen nach § 17 Absatz 3 haben.

 

Wer Batterien im Versandhandel an den Endnutzer abgibt, hat die Hinweise nach Satz 1 in den von ihm verwendeten Darstellungsmedien zu geben oder sie der Warensendung schriftlich beizufügen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.