Archiv -14. März 2014

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Links der Woche: Digitale Daten, Amazon Verlagsprogramm, Haushaltsabgabe & 25 Jahre WWW
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Folgenreich: Gewerbeuntersagung nach Alkoholabgabe an Jugendliche

Links der Woche: Digitale Daten, Amazon Verlagsprogramm, Haushaltsabgabe & 25 Jahre WWW

 

Schutz digitaler Daten vs. Haushaltsabgabe, Amazons deutsches Verlagsprogramm, 25 Jahre WWW und Deutschlands Abschneiden bei den erneuerbaren Energien.

Bunt gemischt wie fast immer sind auch diese Woche unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 11  (10.03. – 14.03.2014):  

  • 🙂 Verbraucherzentralen und Grüne: Für besseren Schutz digitaler DatenDetails
  • 😐 Haushaltsabgabe: Könnte ARD und ZDF 3 Milliarden Euro mehr bringenDetails
  • 🙂 Amazon: Eröffnet deutsches Verlagsprogramm, Details
  • 😉 25 Jahre WWW: Vage, aufregend und sehr ansteckend, Details
  • 🙂 Kodak: Bekommt neuen Chef nach überstandener InsolvenzDetails
  • 🙁 EU-Statistik: Deutschland schneidet bei erneuerbaren Energien schlecht abDetails

Folgenreich: Gewerbeuntersagung nach Alkoholabgabe an Jugendliche

Wer entgegen den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes Alkohol an Minderjährige abgibt, muss mit einer umfassenden Gewerbeuntersagung rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich entschieden.

Der Kläger betrieb seit Juli 2007 einen Einzelhandel („Spätkauf“), insbesondere mit Getränken, sowie ein Internetcafe. Hierfür war er im Besitz einer Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Nachdem Eltern im Sommer 2012 angezeigt hatten, dass im Geschäft des Klägers Alkohol an ihre minderjährigen Kinder verkauft worden war, widerrief das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin die Gaststättenerlaubnis des Klägers; ferner untersagte die Behörde u.a. jede gewerbliche Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken, das Bereitstellen von Internetanschlüssen als Informationsmedium ohne Spielmöglichkeiten sowie den Verkauf von Snacks, Zeitungen und Zeitschriften. Mit der hiergegen gerichteten Klage machte der Kläger geltend, er selbst habe nicht Jugendlichen Alkohol verkauft; zudem hätten manche Jugendliche deutlich älter ausgesehen. 17- und 18-Jährige könne man häufig nicht voneinander unterscheiden.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.