Archiv -21. März 2014

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Links der Woche: Paypals Börsengang, Fernmeldeaufklärung unter der Lupe, Security-Check für SMB
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Grundpreisangabe bei Gewürzen
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Unternehmer und Verbraucher: Rückgewährpflichten im Falle des Widerrufs
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Abmahnung ebay: Fehlende Angabe des Grundpreises bei Gewürzen

Links der Woche: Paypals Börsengang, Fernmeldeaufklärung unter der Lupe, Security-Check für SMB

Paypal „muss“ an die Börse, die Musikbranche atmet auf, Symantec feuert seinen Chef und die Bundesdatenschützerin prüft die Fernmeldeaufklärung – in unseren Links der Woche ist wieder einiges geboten.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 12  (17.03. – 21.03.2014):  

  • 🙁 IT-Sicherheitsfirma Symantec: Feuert den ChefDetails
  • 😐 eBay-Großaktionär Icahn: Verlangt nun Börsengang von PayPalDetails
  • 😐 Startup-Camp: Gründer zwischen Mindestlohn und Anti-Ich-ing, Details
  • 😐 Bundesdatenschützerin: Prüft Fernmeldeaufklärung der Bundeswehr, Details
  • 🙂 Security-Check: Für kleine und mittlere UnternehmenDetails
  • 🙂 Neue Online-Dienste: Lassen Musikbranche aufatmen, Details

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Grundpreisangabe bei Gewürzen

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Online-Händler, der über ebay Gewürze verkauft wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: fehlende Grundpreisangabe beim Verkauf von Gewürzen und Salzen in Fertigpackungen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Unternehmer und Verbraucher: Rückgewährpflichten im Falle des Widerrufs

Das deutsche Recht sieht für den Handel im Fernabsatz ein generelles Widerrufsrecht des Verbrauchers innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware vor. Dieses lässt ein Rückgewährschuldverhältnis entstehen, in welchem die empfangenen Leistungen jeweils an die andere Partei wieder herausgegeben werden müssen. So ist der Unternehmer verpflichtet, den Kaufpreis zurückzuzahlen, wohingegen der Verbraucher die erhaltene Ware zurückgeben muss.

Bisher sah das Gesetz im Widerrufsrecht unmittelbar jedoch weder eine ausdrückliche zeitliche Begrenzung für die Rückgewähr auf beiden Seiten vor, noch war geregelt, wenn die Rückleistungspflicht zuerst traf.  Zum 22.11.2011 jedoch wurde die EU-Richtlinie über die Rechte des Verbrauchers (2011/83/EU) verkündet, deren Umsetzung in Deutschland zum 13.06.2014 in Kraft tritt und hinsichtlich des „wie“ und „wann“ der Rückführung von Leistungen im Falle des Widerrufs klare Vorgaben macht.

In diesem Beitrag wird die derzeitige Rechtslage den neuen Regelungen vergleichend gegenübergestellt.

Die gesetzliche Status Quo und seine Probleme

In der aktuellen Fassung des Widerrufsrechts sind sowohl der Unternehmer als auch der Verbraucher gehalten, die empfangen Leistung bei Widerruf durch den Verbraucher „Zug-um-Zug“ zurück zu gewähren.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung ebay: Fehlende Angabe des Grundpreises bei Gewürzen

Ein Online-Händler, der über ebay Gewürze und Salze vertreibt wurde wegen der angeblich fehlender Grundpreisangabe abgemahnt.

Der Händler verstoße damit gegen die Preisangabenverordnung.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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