Archiv -14. April 2014

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Abmahnung IDO Verband: Grundpreis bei Deko-Artikeln
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Ebay Abmahnung: Grundpreisangabe bei Dekorationsartikeln

Abmahnung IDO Verband: Grundpreis bei Deko-Artikeln

Der IDO-Verband hat einen ebay-Händler wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises bei seinen angebotenen Dekorationsartikeln abtgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Beim Verkauf von Dekorationsartikeln in Fertigpackungen fehle die Angabe des Grundpreises
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Ebay Abmahnung: Grundpreisangabe bei Dekorationsartikeln

Ein Online-Händler, der über ebay Dekorationsartikel anbietet und verkauft wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Der Händler komme damit Pflichtangaben nach der Preisangabenverordnung nicht nach.

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