Archiv -16. Mai 2014

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Links der Woche: Nintendo vs. Philips, NSA vs. Cisco, Lästern als Kündigungsgrund & das Vergessen im Internet
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eBay-Händler aufgepasst: Das neue Widerrufsrecht 2014 bei eBay

Links der Woche: Nintendo vs. Philips, NSA vs. Cisco, Lästern als Kündigungsgrund & das Vergessen im Internet

 

Philips verklagt Nintendo, Google ist mit dem EuGH-Urteil uneinig, Cisco beschwert sich über manipulierte Postsendungen und Lästern ist kein Kündigungsgrund, unsere Links der Woche haben wieder ein breites Spektrum zu bieten.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 20  (12.05. – 16.05.2014):  

  • 🙂 Statistik: Verschlüsselter Datenverkehr nimmt zumehr…
  • 🙁 Patentklage gegen Nintendo: Philips fordert Verkaufsstopp der Wii Umehr…
  • 😐 Google: EuGH-Urteil berücksichtigt Auswirkungen auf Meinungsfreiheit nicht ausreichend, mehr…
  • 🙁 NSA-Skandal: Cisco beschwert sich über manipulierte Postsendungen, mehr…
  • 😉 Lästern: Ist kein Kündigungsgrundmehr…
  • 😐 Pro & Contra: Das „Recht auf Vergessen“ im Internetmehr…

 

eBay-Händler aufgepasst: Das neue Widerrufsrecht 2014 bei eBay

Aktuell informiert eBay über die Neuerungen im eBay-Shopsystem im Zuge der zahlreichen Änderungen im Widerrufsrecht zum 13. Juni 2014. Einigen eBay-Händlern drohen wegen der mangelnden Flexibilität der Einstellungsmöglichkeiten im eBay-Shopsystem Nachteile.

Die IT-Recht Kanzlei informiert über die Neuerungen bei eBay und erläutert die rechtlichen Probleme, die auf einige eBay-Händler zukommen könnten.

I. Die Umsetzung der neuen Bestimmungen zum Widerrufsrecht bei eBay

Seit kurzem informiert eBay in seinem Rechtsportal eBay-Händler über die Änderungen, die mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zum Widerrufsrecht zum 13. Juni 2014 verbunden sind.  Neben allgemeinen Informationen zur neuen Rechtslage liefert eBay darin auch Hinweise auf die technische Umsetzung und Einstellungsmöglichkeiten der neuen Widerrufsbestimmungen im eBay-Shopsystem. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Neuerungen bei eBay und bewertet diese aus rechtlicher Sicht.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.