Archiv -28. Mai 2014

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Neue Regelungen und Informationspflichten zum Widerruf beim Fernabsatz digitaler Inhalte
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Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V., Hamburg: EAR-Registrierung
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Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: Irreführende Werbung
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Abmahnung Ubisoft GmbH: Verkauf von PEGI-Versionen
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Abmahnung Laboratoire Biosthetique Kosmetik GmbH & Co. KG
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Abmahnung ebay: Fehlende EAR-Registrierung bei einem Pulverbeschichtungsset
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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung „Poly Rattan“
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Abmahnung ebay: Verstoß gegen Jugendschutz durch Verkauf von PEGI Version
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Eingang des Widerrufs muss unverzüglich bestätigt werden
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ebay Abmahnung : Fehlende Grundpreisangabe bei Kosmetikartikeln

Neue Regelungen und Informationspflichten zum Widerruf beim Fernabsatz digitaler Inhalte

Mit dem Inkrafttreten der Novelle des Verbraucherwiderrufsrechts zum 13.06.2014 wird nicht nur das Widerrufsrecht in Bezug auf körperliche Waren sondern auch das Widerrufsrecht in Bezug auf digitale Inhalte, die nicht dauerhaft auf einem Datenträger verkörpert sind, neu geregelt. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts für letztere soll fortan nur bei Einhaltung spezifischer Anforderungen durch den Unternehmer möglich sein.
Zusätzlich hat der Gesetzgeber für den Fernabsatz digitaler Inhalte nunmehr spezifische Informationspflichten eingeführt, die den Verbraucher über deren Funktionsweise und deren Anwendungsmöglichkeiten aufklären sollen.

Dieser Beitrag der IT-Recht-Kanzlei zielt darauf ab, die Änderungen im Widerrufsrecht für digitale Inhalte differenzierend darzustellen und zudem die spezifischen Informationspflichten beim Vertrieb derartiger Ware zu beleuchten.

Inhalt

  1. Der Begriff der digitalen Inhalte
  2. Widerrufsrecht in Bezug auf digitale Inhalte
    1. Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten, die auf einem Datenträger geliefert werden
    2. Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten, die in unkörperlicher Form überlassen werden
    3. Konkrete Umsetzung der Erlöschensvereinbarung im Online-Handel
  3. Neue Informationspflichten
    1. Informationen über die Funktionsweise und Schutzmaßnahmen
    2. Informationen über die Beschränkungen in der Interoperabilität und Kompatibilität
  4. Praxistipp für den kombinierten Vertrieb körperlicher Waren und nicht verkörperter digitaler Inhalte im Online-Handel
    1. Anpassung der AGB
    2. Anpassung der Widerrufsbelehrung

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

 

Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V., Hamburg: EAR-Registrierung

Der Verein für lauteren Wettbwerb e.V. hat einen ebay-Händler wegen des angeblichen Vertriebs eines Produktes ohne die erforderliche EAR-Registrierung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblicher Vertrieb eines Pulverbeschichtungssets ohne die erforderliche EAR-Registrierung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: Irreführende Werbung

Die Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart hat einen ebay-Händler wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: angeblich unlautere Werbung mir der Aussage „Poly Rattan“, da die beworbene Sitzgruppe aus Druckguss sei
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Ubisoft GmbH: Verkauf von PEGI-Versionen

Die Firma Ubisoft GmbH hat einen ebay-Händler wegen dem angeblich nicht autorisierten Verkauf eines Computerspiels abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Ubisoft GmbH
  • Begründung: angeblicher Vertrieb eines Computerspiels  (Just Dance 2014) in einer Version, die nicht für den deutschen Markt bestimmt ist (PEGI-Version)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 60.000 €

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Abmahnung Laboratoire Biosthetique Kosmetik GmbH & Co. KG

Die Firma Laboratoire Biosthetique Kosmetik GmbH & Co. KG hat einen ebay-Händler wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Laboratoire Biosthetique Kosmetik GmbH & Co. KG
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Produkten dieser Firma
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000 €

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Abmahnung ebay: Fehlende EAR-Registrierung bei einem Pulverbeschichtungsset

Ein Onlinehändler, der über ebay ein ‚Pulverbeschichtungsset zum Verkauf anbietet wurde wegen der angeblich fehlenden EAR-Registrierung desselben abgemahnt.

Der abmahnende Verein könne die für den Vertrieb in Deutschland notwendige EAR-Registrierung nicht finden.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung „Poly Rattan“

Ein ebay-Händler, der über die Handelsplattform eine Sitzgruppe verkauft wurde wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Er werbe mit der Aussage „Poly Rattan“ obwohl die Sitzgruppe aus Druckguss bestehe.

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Abmahnung ebay: Verstoß gegen Jugendschutz durch Verkauf von PEGI Version

Ein ebay-Händler, der Computer- und Videospiele verkauft wurde wegen einem angeblich nicht autorisierten Verkauf abgemahnt.

Der Händler verkaufe Spielversionen über ebay, die nicht für den deutschen Markt bestimmt sind (PEGI-Versionen) und verstoße damit auch gegen das Jugenschutzgesetz.

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Eingang des Widerrufs muss unverzüglich bestätigt werden

Nach der Novelle des Widerrufsrechts müssen Online-Händler ab 13. Juni 2014 den Verbrauchern den Eingang ihrer Widerrufserklärung bestätigen. Allerdings gilt dies nur, wenn die Verbraucher den Widerruf via Webformular erklären, das ihnen die Händler zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt haben.

Gibt es ein solches Webformular nicht, so besteht auch keine Pflicht der Händler zur Bestätigung des Eingangs eines Widerrufs. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Neuerungen rund um die Bestätigungspflicht.

I. Neue Pflicht zur Empfangsbestätigung

Bekanntermaßen ändert sich zum 13. Juni 2014 Einiges im Fernabsatzwiderrufsrecht. Händler müssen sich auf eine ganze Reihe neuer Regelungen einstellen. Eine Änderung ist auf den zweiten Blick gar nicht so aufwendig wie es auf den ersten Blick scheint: die Pflicht der Händler zur Bestätigung des Eingangs der Widerrufserklärung eines Verbrauchers bei Fernabsatzgeschäften nach § 356 Absatz 1 BGB  neue Fassung.

Entgegen vieler Andeutungen und Mutmaßungen im Sumpf des Halbwissens im Netz besteht diese Bestätigungspflicht nur in einer Konstellation: nämlich beim Widerruf von Verbrauchern via Webformular.

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ebay Abmahnung : Fehlende Grundpreisangabe bei Kosmetikartikeln

Ein Online-Händler, der über ebay Kosmetikartikel verkauft wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Er verstoße damit gegen die Preisangabenverordnung und handle somit unlauter.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.