Archiv -4. September 2014

1
Die häufigsten Abmahngründe im Monat August 2014
2
Zulässig ? Gesundheitsbezogene Werbung für Sauerstofftherapie ohne wissenschaftlichen Nachweis

Die häufigsten Abmahngründe im Monat August 2014

 

Die der IT-Recht Kanzlei im Monat August zur Kenntnis gebrachten Abmahnungen sind ausgewertet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des vergangenen Monats.

Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe des Monats August 2014:

  1. Markenrechtsverletzung
  2. Widerrufsbelehrung
  3. Irreführende Werbung
  4. Fehlende Grundpreisangabe
  5. Angaben zur Widerrufsfrist
  6. Gewerblichkeit (Privatverkäufer oder Händler)
  7. Angaben zum Widerrufsrecht
  8. Fehlende EAR-Registrierung
  9. Werbung mit dem CE-Zeichen
  10. Angaben zu den Widerrufsfolgen

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Zulässig ? Gesundheitsbezogene Werbung für Sauerstofftherapie ohne wissenschaftlichen Nachweis

An gesundheitsbezogene Werbung werden in diversen Spezialgesetzen hohe Zulässigkeitsanforderungen gestellt, die die etwaig betroffenen Schutzgüter der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit hinreichend berücksichtigen sollen.  Ein Verstoß gegen insofern bestehende Vorgaben wird dabei stets einem wettbewerbswidrigen Verhalten gleichgestellt und birgt großes Abmahnpotenzial.  Insbesondere die Werbung mit tatsächlich nicht bestehenden Wirkungseffekten stellt gemäß §3 HWG regelmäßig eine Irreführung dar.

Wie das OLG Düsseldorf im Bereich der gesundheitsrelevanten Lebensmittelwerbung (Urteil vom 15.01.2013, Az. I-20 U 222/11) stufte das LG Köln mit Urteil vom 01.10.2013 (Az. 33 O 88/13) die Werbung für einer sauerstoffbasierte „Spirovital-Therapie“ mangels konkreter wissenschaftlicher Nachweise der beschriebenen Wirkungen als wettbewerbswidrig ein.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.