Archiv -14. Januar 2015

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Abmahnung NB Technologie GmbH: Unlautere Werbung Edelstahluhren
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Werbung Stiftung Warentest
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ebay Abmahnung: Irreführende Werbung für Edelstahluhren
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Abmahnung ebay: Unlautere werbliche Ausnutzung eines Testergebnisses

Abmahnung NB Technologie GmbH: Unlautere Werbung Edelstahluhren

Die Firma NB Technologie GmbH hat einen ebay-Händler wegen angeblich wettbewerbswidriger Werbung für eine Edelstahluhr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: NB Technologie GmbH
  • Begründung: Irreführende Werbung für Edelstahluhren („nickelfrei“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Pauschale Ausgleichsforderung: 3.000 €

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Werbung Stiftung Warentest

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe e.V. hat einen ebay-Händler wegen angeblich wettbewerbswidriger Werbung mit einem Testergebnis der Stiftung Warentest abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe e.V.
  • Begründung: unlautere Werbung mit einem Testergebnis der Stiftung Warentest (fehlende Angabe der Fundstelle des Testergebnisses)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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ebay Abmahnung: Irreführende Werbung für Edelstahluhren

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Werbung für Edelstahluhren abgemahnt.

Er werbe damit, dass die Uhren nickelfrei seien, was nicht stimme.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung ebay: Unlautere werbliche Ausnutzung eines Testergebnisses

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich ein Testergebnis wettbewerbswidrig genutzt haben soll.

Es fehle bei der Werbung die Angabe der Fundstelle des Testergebnisses.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.