Archiv -2. Februar 2015

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Abmahnung IDO Verband: Angaben zum Widerruf
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ebay Abmahnung: falsche Angaben zum Widerruf
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Abmahnung NB Technologie: Werbung nickelfrei
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Abmahnung ebay: Wettbewerbswidrige Werbung

Abmahnung IDO Verband: Angaben zum Widerruf

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler wegen angeblich falscher Angaben zum Widerruf abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: falsche Angaben zum Widerrufsrecht (alte Widerrufsbelehrung)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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ebay Abmahnung: falsche Angaben zum Widerruf

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich falscher Angaben zum Widerrufsrecht abgemahnt.

Die verwendete Widerrufsbelehrung sei falsch und entspreche nicht dem aktuellen Gesetzesstand.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung NB Technologie: Werbung nickelfrei

Die Firma NB Technologie GmbH hat einen ebay-Händler wegen angeblich wettbewerbswidriger Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: NB Technologie GmbH
  • Begründung: Werbung mit dem Begriff „nickelfrei“ die nicht nickelfrei sein sollen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Pauschale Ausgleichsforderung: 3.000 €

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Abmahnung ebay: Wettbewerbswidrige Werbung

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich wettbewerbswidriger Werbung mit der Bezeichnung „nickelfrei“ abgemahnt.

Die Werbeaussage sei irreführend und unlauter, da die beworbenen Schmuckstücke nicht nickelfrei seien.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.