Archiv -16. April 2015

1
Abmahnung Lydia Teiz
2
Abmahnung ebay: Grundpreis, Jugendschutz & Lebensmittelinformationsverordnung

Abmahnung Lydia Teiz

Frau Lydia Teiz hat einen Mitbewerber auf ebay wegen angeblich fehlender Pflichtangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Lydia Teiz
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises
    • angeblich fehlende Angaben zur Altersverifikation
    • angeblich fehlende Angaben gemäß Lebensmittelinformationsverordnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Gegenstandswert: 9.000€

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Grundpreis, Jugendschutz & Lebensmittelinformationsverordnung

Ein eBay-Händler wurde von einem Mitbewerber wegen angeblich versäumten Pflichtangaben abgemahnt.

So fehle die Angabe des Grundpreises beim Endpreis und Angaben zur Altersverifikation beim Vertrieb von alkoholischen Getränken.

Desweiteren sollen Pflichtangaben gemäß Lebensmittelinformationsverordnung fehlen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.