Archiv -2. September 2015

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: 10 Jahre Garantie
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Abmahnung ebay: 10 Jahre Mahlwerk-Garantie
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Abmahnung IDO Verband: Fehlende rechtlich aktuelle Belehrung
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ebay Abmahnung: Fehlende gesetzesmäßige Belehrung

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: 10 Jahre Garantie

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe e.V. hat einen ebay-Händler wegen angeblich unlauterer Werbung mit Garantieangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe e.V.
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Aussage „10 Jahre Mahlwerk-Garantie“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: 10 Jahre Mahlwerk-Garantie

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt weil er angeblich wettbewerbswidrig mit Garantieangaben werben soll.

Die Werbeaussage „10 Jahre Mahlwerk-Garantie“ sei unzulässig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung IDO Verband: Fehlende rechtlich aktuelle Belehrung

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er angeblich dem Verbraucher keine gesetzesmäßige Belehrung zum Widerrufsrecht zur Verfügung stellen soll.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende gesetzesmäßige Belehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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ebay Abmahnung: Fehlende gesetzesmäßige Belehrung

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt weil er angeblich Verbrauchern keine gesetzesmäßige Belehrung über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zur Verfügung stellen soll.

Dadurch verhalte sich der ebay-Händler wettbewerbswidrig.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.