Archiv -16. November 2015

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Abmahnung Claudia Morgan: Textilkennzeichnung
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Abmahnung IDO Verband: Fehlende Pflichtinformation zur Mängelhaftung
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ebay Abmahnung: Ungenügende Angaben zur Textilkennzeichnung
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Abmahnung ebay: Mängelhaftungsrechts (fehlende Pflichtinformation)

Abmahnung Claudia Morgan: Textilkennzeichnung

Frau Claudia Morgan hat einen ebay-Händler wegen angeblich nicht ausreichender Angaben zur Textilkennzeichnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Claudia Morgan
  • Begründung: angeblich nicht ausreichende und damit fehlerhafte Textilkennzeichnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Gegenstandswert: 10.000€
  • geforderter Zahlbetrag: 745,40 €

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Abmahnung IDO Verband: Fehlende Pflichtinformation zur Mängelhaftung

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler wegen der angeblich fehlenden Pflichtinformation zum Mängelhaftungsrecht abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: fehlende Angaben zum Bestehen des Mängelhaftungsrechts
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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ebay Abmahnung: Ungenügende Angaben zur Textilkennzeichnung

Ein eBay-Händler wurde abgemahnt weil er nicht ausreichende angaben zur Textilkennzeichnung machen soll.

Er verstoße damit gegen das Wettbewerbsrecht.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung ebay: Mängelhaftungsrechts (fehlende Pflichtinformation)

Ein eBay-Händler wurde abgemahnt weil er eine Pflichtinformation zum Mängelhaftungsrecht vorenthalten soll.

Er verstoße damit gegen das Wettbewerbsrecht.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.