Archiv -16. Juli 2018

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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Gegen die Preisangabenverordnung wurde verstossen

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Gegen die Preisangabenverordnung wurde verstossen

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen Ebay-Händler wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart
  • Begründung: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 280,00 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.