Abmahnung Onlineshop: Irreführung mit Wirkungsversprechen

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich irreführender Wirkungsversprechen abgemahnt.

Er bewerbe Kapo-Produkte mit der Aussage „milben- und mottensicher“ wofür der wissenschaftliche Nachweis fehle.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Tipp: Rechtssichere AGB für Onlineshop Spanien nach spanischem Recht

Abmahnsichere AGB Onlineshop Spanien

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.