Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Unzulässige Garantieangaben

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen ebay-Händler wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben zur Garantie abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung: Angeblich unvollständige Garantieangaben hinsichtlich Ausgestaltung derselben und den Auswirkungen auf den Verbraucher 
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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